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Neueste Entwicklungen unterstreichen die Pflicht zur Substanz von Firmen in Zypern, die hier tätig sein und von den vorteilhaften zypriotischen Steuersätzen profitieren wollen. Ein Mangel an Substanz kann dazu führen, dass die Vorteile einer Präsenz in Zypern wegfallen – und auch dazu, dass die Firma kein Bankkonto in Zypern mehr hat.

Am 14. Juni publizierte die Zentralbank von Zypern ein Rundschreiben, das Kreditinstitute anweist, keine neuen Bankkonten für Vorratsgesellschaften oder Briefkastenfirmen zu eröffnen.

Eine Briefkastenfirma ist in dem Schreiben der Zentralbank so definiert (Jedes Kriterium ist alleine ausreichend!):

  • Sie hat keine physikalische Präsenz im Sitzstaat außer einer Postadresse
  • Sie hat keine etablierte ökonomische Tätigkeit, wenig oder keine unabhängige (eigene) Werte und keine Nachweise für das Gegenteil
  • Sie ist registriert in einem Land, wo Unternehmen keine testierten Bilanzen abgeben müssen.
  • Sie ist registriert in einem Land, das als Steuerparadies bekannt ist oder hat keinen steuerlichen Sitz

Eine physikalische Präsenz bedingt neben einem Büro auch richtiges Management in Zypern, ausgeführt von Personen mit dem nötigen Knowhow für diese Aufgabe. Das Vorhandensein von Angestellten ist ein weiteres Indiz für Substanz. Die Vertretung des Unternehmens durch Anwälte oder Corporate Service Provider bedeutet keine physikalische Präsenz.

Die neuen Richtlinen fordern, dass Firmen ohne effektives Management in Zypern – und somit ohne Substanz – kein Bankkonto in Zypern erlaubt ist. Unternehmen aus Steueroasen müssen zunächst ihr Domizil nach Zypern verlegen, um ihre Bankgeschäfte weiterhin in Zypern ausführen zu dürfen.

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Diese Restriktionen gelten nicht für Holdingfirmen mit eigenen Investments in Aktien oder anderen Werten (wie Immobilien oder Schiffen), Firmen, die verbundene Unternehmen finanzieren oder als Schatzmeister fungieren, oder Firmen die zur Abwicklung von Währungsgeschäften oder Mergers gegründet wurden. Eine weitere Voraussetzung für diese Ausnahme ist, dass die endgültigen Begünstigten identifizierbar sind und sie nachweisen, dass die getätigten Geschäfte legal sind.

Es kann durchaus sein, dass Banken sich dafür entscheiden, mit einer Briefkastenfirma Geschäfte zu machen. Allerdings müssen die Banken ihre Entscheidung begründen und diese Begründung in ihrer Kundendatei dokumentieren. Daher werden sie einen risikobasierten Ansatz verfolgen und eine genaue Due Diligence machen, um Kunden besser beurteilen zu können.

Die Eröffnung von Bankkonten in Zypern wurde gerade deutlich komplizierter und schwieriger. Die Laufzeit einer Kontoeröffnung wird steigen und viele Kunden werden einfach abgelehnt werden, weil den Banken der bürokratische Aufwand für ein wenig genutztes Bankkonto zu hoch ist. Andere Banken werden empfindliche Fees für „Mindernutzung“ von Bankkonten einführen.

Auch die kundenseitigen Kosten für die Beschaffung und Vorbereitung von Dokumenten werden steigen. Ohne eine professionelle Begleitung bei der Kontoeröffnung ist mit einem Scheitern des Vorhabens zu rechnen.

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